Die wiederkehrende Prüfung ist ein fester Bestandteil der Baugenehmigung, welche diese wiederum im Rhythmus von vier Jahren vorgibt. Ihre Anlage und die Standsicherheit Ihrer Anlage wird so überprüft, dass ein gefährdungsfreier Weiterbetrieb für die nächsten Jahre sichergestellt werden kann. Ähnlich dem Prinzip der wiederkehrenden „TÜV-Prüfung“ Ihres KFZ-Fahrzeugs, soll somit eine mögliche Gefährdung Dritter verhindert werden und ein reibungsloser Betrieb gewährleistet sein.
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Vertrauen Sie bei der regelmäßigen Prüfung Ihrer Windenergieanlagen auf unsere Erfahrung. Unsere Sachverständigen führen die Checks an den Maschinen, den Rotorblättern und der Tragstruktur sorgfältig au